ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Einheitlichen Bedingungen für die Hotel- und Gaststättenbranche

Die Einheitlichen Bedingungen für die Hotel- und Gaststättenbranche (UVH) sind bei den zuständigen Behörden in Belgien registriert. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die offiziellen Richtlinien auf den jeweiligen Regierungswebseiten.

HAUSORDNUNG
In den untenstehenden Vorschriften finden Sie die wichtigsten Hausregeln, die im Van der Valk Hotel Mons Congres & Spa gelten.

Wir bitten Sie, diese Regeln zu respektieren und zu akzeptieren.

Allgemeine Regeln

  • Alle Anweisungen des Hotelpersonals bezüglich der Hausordnung müssen befolgt werden. Beschwerden sind an die Direktion zu melden.
  • Im Brandfall bitte Ruhe bewahren. Melden Sie jedes Feuer an der Rezeption und/oder aktivieren Sie den nächstgelegenen Feueralarm.
  • Bei einem allgemeinen Feueralarm ist das Gebäude sofort zu evakuieren.
  • Im Brandfall dürfen die Aufzüge unter keinen Umständen benutzt werden.
  • Beim Check-in muss ein gültiger Ausweis vorgelegt werden. Der Check-in ist ab 18 Jahren möglich. Jeder Gast muss sich ausweisen und registrieren.
  • Kinder unter 18 Jahren müssen während ihres Aufenthalts von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet und beaufsichtigt werden.
  • An verschiedenen Stellen im Hotel sind Überwachungskameras im Einsatz. Aufnahmen können im Falle von Notfällen oder Vorfällen als Beweismaterial verwendet werden.
  • Fundsachen sind an der Rezeption abzugeben.
  • Van der Valk Hotel Mons Congres & Spa haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gästeeigentum.
  • Die Hotelräume sind ausschließlich für die in unserer Richtlinie angegebenen Zwecke bestimmt. Jeglicher Handel, Warenhandel oder das Anbieten von Dienstleistungen ist untersagt. Für bezahlte Unterkünfte, die für unbefugte Zwecke genutzt werden, erfolgt keine Rückerstattung.
  • Die Direktion, der Eigentümer des Standorts oder das Hotelpersonal können nicht für Verletzungen oder Schäden, materieller oder immaterieller Art, haftbar gemacht werden, die Gäste am Standort erleiden können.

Verbotene Handlungen

  • Die Nutzung von Notausgängen als normale Ein- und Ausgänge.
  • Das Entfernen von Hoteleigentum aus den Räumlichkeiten. Gäste haften für vorsätzliche Schäden am Eigentum von Van der Valk Hotel Mons Congres & Spa und können für Reparatur- oder Ersatzkosten zur Kasse gebeten werden.
  • Der Besitz, Gebrauch, Handel oder Handel mit Betäubungsmitteln. Bei Feststellung werden die Polizei und Justizbehörden eingeschaltet.
  • Die Verwendung von Lachgas auf dem Hotelgelände.
  • Das Verursachen von Störungen durch laute Musik, störendes Verhalten oder Lärm jeglicher Art.
  • Der Aufenthalt in einem Zimmer mit mehr Personen als der Anzahl der Betten im Zimmer.
  • Die bezahlte Aufnahme von Gästen in Zimmern für sexuelle Aktivitäten.
  • Das Manipulieren oder Deaktivieren von Rauchmeldern. Tätern wird der Zugang zum Hotel sofort verweigert und es kann eine Strafe von €300 erhoben werden.
  • Das Rauchen in den Zimmern. Bei Feststellung des Rauchens werden Reinigungskosten in Höhe von €300 berechnet. Im Falle eines durch Rauchen im Zimmer ausgelösten Feueralarms wird eine Einsatzgebühr der Feuerwehr von €300 berechnet.

Entscheidung und Durchsetzung

In allen nicht durch diese Vorschriften abgedeckten Fällen entscheidet die Direktion des Van der Valk Hotel Mons Congres & Spa. Die Nichtbefolgung dieser Regeln kann zur Einschaltung der Polizei und Justizbehörden sowie zur sofortigen Ausweisung aus dem Gebäude ohne Rückerstattung des Reservierungsbetrags führen.